News: Osteopathie – Beteiligung privater und gesetzlicher Krankenkassen

 

Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:

  • Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten (ganz oder anteilig) für Osteopathie. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt. Bitte beachten Sie:  Die Behandlung muss medizinisch geeignet und von einem Arzt veranlasst sein. Dazu stellt ein Arzt eine formlose Bescheinigung (Empfehlung) aus. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann (ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung) bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen den festgelegten Kostenanteil. Fragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für Osteopathie erstattet.
  • Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.

Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten. Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung als Privatpatient, die Sie zunächst selbst begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung betragen zwischen 50 – 75 Euro.

Aktuelle Liste der Krankenkassen (Stand 27.11.2013)