Beteiligung privater und gesetzlicher Krankenkassen

 

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung betragen zwischen 50 – 75 Euro.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten (ganz oder anteilig) für Osteopathie. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt.

Die Behandlung muss medizinisch geeignet und von einem Arzt veranlasst sein. Dazu stellt ein Arzt eine formlose Bescheinigung (Empfehlung) aus.

Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann (ggf. zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung) bei Ihrer Krankenkasse ein.

Diese erstattet Ihnen den festgelegten Kostenanteil. Fragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für Osteopathie erstattet.

Eine Liste der Kassen, die Kosten für Osteopathie erstatten, finden Sie hier: Liste der Krankenkassen

Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktikerleistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.

 

Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.